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Bürgerinitiative

gegen massive umweltbelastende Industriekonzentration in Stade

Neue Standortbestimmung
der Bürgerinitiative gegen massive, umweltbelastende Industriekonzentration in Stade
(BI – Haseldorfer Marsch)

 Stand: April 2010

Die Bürgerinitiative gegen massive, umweltbelastende Industriekonzentration in Stade (BI – Haseldorfer Marsch) hat im April 2008 mit ihrer Arbeit begonnen. Ihr Name war das Ziel: Sie wandte sich nicht generell gegen Industrieansiedlungen. Sie wollte aber dazu beitragen, die zusätzliche massive und umweltbelastende Industriekonzentration in Stade zu verhindern. Insbesondere wandte sie sich gegen den Bau von 3 Kohlekraftwerken ohne KWK an einem Ort.

Die Basis für diese Zielsetzung hat sich in der Zwischenzeit verändert. Wir müssen deshalb auf Grundlage der folgenden Fakten unsere Ziele anpassen.

1.
Das Umweltbundesamt - eine nachgeordnete Behörde des Bundes-ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – hat im September 2009 die Studie „Klimaschutz und Versorgungssicherheit; Entwicklung einer nachhaltigen Stromversorgung“ (ISSN 1862 – 4359; als Download unter
(http://www.umweltbundesamt.de) veröffentlicht.
In der Studie wird festgestellt:
„Bis zum Jahr 2020 besteht - auch mit dem Atomausstieg - kein Neubaubedarf an konventionellen Kraftwerken ohne KWK über die derzeit in Bau befindlichen Anlagen hinaus. Dies gilt selbst dann, falls die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und der KWK sowie für die Senkung der Stromnachfrage insgesamt deutlich verfehlt würden.
Vor allem besteht bis zum Jahr 2020 kein Neubedarf an zusätzlichen konventionellen Grundlastkraftwerken ohne KWK.“
Daraus ergibt sich die Handlungsempfehlung des Umweltbundesamtes an die Politik: „Neubau von Kraftwerken ohne KWK nicht fördern“

2. Durch den Beschluss der Bundesregierung, die Laufzeit bestehender Atomkraftwerke zu verlängern, wird das Argument einer zu befürchtenden Stromlücke weiter entschärft. Laut Feststellung des Umweltbundesamtes existiert diese „Stromlücke“ auch nicht.

3. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (u. a. Beratungsgremium der    Bundesregierung) stellt in seinem Thesenpapier "Weichenstellungen für eine nachhaltige Stromversorgung" fest:
"In den nächsten Jahren außer Betrieb gehende Kohle- und Kernkraftwerke sind durch eine Mischung aus regenerativen Energiequellen (im Wesentlichen Windenergie) und Gaskraftwerken zu ersetzen."

4. Führende Politiker befürworten auch heute noch den Neubau von Kohlekraftwerken ohne KWK um Energie zu exportieren.
Diese Absicht ist entschieden abzulehnen, denn es bedeutet in der Praxis:
Wir haben den Dreck und belasten unsere Umwelt und Bürger; das Ausland hat den „sauberen“ Strom.
Dies wäre eine katastrophale Entwicklung und keinem Bürger vermittelbar.

5.
Die in der Bundesrepublik Deutschland derzeit geltenden Grenzwerte sind laut Feststellung von renommierten Fachleuten zu hoch. Sie entsprechen nicht mehr dem Stand des Wissens. Dies wird am Beispiel des Feinstaubs (PM¹°) dokumentiert.

-Grenzwertempfehlung WHO : 10 ụg/m³
-Grenzwert Schweiz : 20 ụg/m³
-Grenzwert Deutschland : 40 ụg/m³

Belastung in unserer Region VOR
den Kraftwerksneubauten:   ca.19 ụg/m³
Daraus ergibt sich die Forderung an die Politik, die derzeit geltenden Grenzwerte dem Stand des Wissens anzupassen.

Unter Berücksichtigung der o.a. Argumente beabsichtigt die BI – Haseldorfer Marsch ihre Ziele wie folgt zu ergänzen.


I. (neu) Wir fordern, von der Politik, dass sie den Handlungsempfehlungen der UBA-Studie und des Sachverständigenrates folgt und diese Empfehlungen umsetzt.
Kohlekraftwerke ohne vollständige KWK zu bauen ist energiewirtschaftlich in der Bundesrepublik Deutschland nicht notwendig, aus umweltpolitischen Gründen nicht mehr zu verantworten und deshalb zu verbieten.
Alternativ ist der Bau von Gaskraftwerken –sofern zusätzliche Energiemengen gemäß Energiekonzept benötigt werden – zu fördern

II.
(neu) Wir fordern von der Politik, dass Kohlekraftwerke mit vollständiger KWK bzw.Gaskraftwerke nur dann gebaut werden, wenn dafür nachweislich alte Kohlekraftwerke ohne KWK gleichen Leistungsvolumens außer Betrieb genommen und rückgebaut werden.

III.
(ergänzt) Wir fordern von den norddeutschen Ländern die Entwicklung eines Energiekonzeptes für den norddeutschen Raum. Dabei sind die derzeit und voraussichtlich zukünftig benötigten Energiemengen unter Berücksichtigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, insbesondere der geplanten Offshore-Windkraftanlagen, zu ermitteln. Die Länderregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen müssen ihre Gestaltungskompetenz ausschöpfen, um die Basis für die zukünftige Energieversorgung des Landes im Interessenausgleich von Ökonomie und Ökologie zu schaffen.

IV.
(alt) Wir fordern für den norddeutschen Raum ein regionales Standortkonzept für energieerzeugende Anlagen sowie ein Emissionskataster für den Stader- und Pinneberger Unterelberaum.

V.
(ergänzt) Wir erwarten von der Landesregierung Schleswig-Holstein , dass sie auf die Landesregierung Niedersachsens einwirkt, um einen Stop der Genehmigungsverfahren für die zwei noch in Planung befindlichen Kohlekraftwerke ohne KWK im Stader Raum zu erreichen, bis ein gemeinsames Länderübergreifendes und überzeugendes Energie – und Standortkonzept vereinbart ist.

VI.
(neu) Wir fordern von der Politik, dass sie auf den Export von Energie verzichtet, solange dafür noch Kohlekraftwerke ohne vollständige KWK gebaut werden sollen.

VII.
(neu)  Wir fordern von der Politik, dass sie die Kriterien für die Umweltverträglichkeit in Gesetzen und technischen Anweisungen speziell bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten bei Anwendung neuester Technik schärfer fasst.
Dabei ist den Empfehlungen der WHO ist zu folgen
.

VIII. (ergänzt) Wir fordern für den Stader-und Pinneberger Unterelberaum an mindestens zwei Stationen kontinuierliche Messungen sämtlicher bei den Industrieprozessen im Stader Raum freiwerdenden relevanten Schadstoffe (u.a. CO2, NOx, SOx, organische Verbindungen u.a. Dioxine/ Furane/ PCB`s, Schwermetalle, Feinstaub) und des Lärms von unabhängiger Stelle, um eine verlässliche Vorher-/Nachher Analyse zu ermöglichen.
Bei Überschreitung der Grenzwerte sind sofortige Maßnahmen zur Abhilfe durchzuführen.

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